Corporate Governance Kodex

Im Februar 2002 hat eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Regierungskommission den Corporate Governance Kodex vorgestellt. Der Kodex beinhaltet wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards verantwortungsvoller und wertorientierter Unternehmensführung.

Der Corporate Governance Kodex umfasst drei Arten von Regelungsstufen:

  • Gesetzliche Regelungen
  • Empfehlungen (Soll-Regelungen)
  • Anregungen (Sollte-/Kann-Regelungen)

Die Vorschriften der gesetzlichen Regelungen sind bindend und daher nicht Bestandteil dieser Entsprechenserklärung. "Soll"-Regelungen sind Gegenstand der Erklärung; bei Abweichungen sind die Unternehmen jedoch verpflichtet, dies offenzulegen ("comply or explain"). So genannte "Sollte"-Regelungen bedürfen bei Abweichungen keiner Erklärungspflicht.