Aufsichtsrat

Robert Wethmar

Aufsichtsratsvorsitzender
(unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats)

Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Taylor Wessing, Hamburg

Robert Wethmar, geboren 1961, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und schloss sein Studium 1988 mit dem ersten Staatsexamen ab. Anschließend absolvierte er sein Referendariat beim Kammergericht in Berlin, wo er 1991 das zweite Staatsexamen absolvierte. Im Anschluss nahm Robert Wethmar ein juristisches Masterstudium an der New York University auf und erzielte sodann 1993 die Zulassung als Attorney at law im US-Bundesstaat New York. Robert Wethmar ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig und dort seit 1997 Partner der internationalen Sozietät Taylor Wessing. Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen und Joint Ventures sowie die gesellschaftsrechtliche Beratung mittlerer und größerer Familienunternehmen. Er berät nationale und internationale Unternehmen in Technologiebranchen (wie etwa der Luft- und Raumfahrttechnologie, Informationstechnologie, Medizin- und Biotechnologie) sowie in der Konsumgüterindustrie.

Außerdem ist Robert Wethmar, der gebürtiger Niederländer ist, seit 2010 Honorarkonsul der Niederlande in Hamburg.

Robert Wethmar ist seit dem Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der OHB SE bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, der OHB AG und seit 1. April 2018 Aufsichtsratsvorsitzender.

Ingo Kramer

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
(unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats)

Dr.-Ing. Hans Königsmann

(unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats)

Claire Wellby

Raimund Wulf

Ausschüsse

Die Corporate Governance von OHB dient der Sicherstellung einer verantwortungsbewussten, auf Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle des Konzerns. Der Aufsichtsrat der OHB SE hat einzelne Aufgaben an Ausschüsse delegiert, die diese zu Händen des Aufsichtsrates vertieft bearbeiten. Dem Personalausschuss, dem Prüfungsausschuss sowie dem Corporate Governance und Nominations-Ausschuss gehören jeweils mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrates an.

Prüfung

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates Ingo Kramer (Vorsitzender des Ausschusses), Claire Wellby, Robert Wethmar und Raimund Wulf.

Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Namentlich überprüft er:

  • die Ausgestaltung des Rechnungswesens;
  • die Organisation und den Inhalt der Finanzkontrolle inklusive der Internen Revisionen;
  • die finanzielle Berichterstattung an die Aktionäre, den Kapitalmarkt und das Publikum sowie die Beziehung mit den Konzernrechnungsprüfern;
  • die Finanzplanung und das Budget sowie dessen Erfüllung;
  • die Anlage der flüssigen Mittel und die Finanzlagen
  • die längerfristigen Business Pläne und Strategie sowie deren Kommunikation im Rahmen des Jahresberichtes;
  • das Risikomanagement, interne Kontrollsysteme, die Risikopläne und –Beurteilung der Konzernleitung;
  • die Steuerbelange und überwacht die Steuer-Risiken und Steuer-Governance inkl. die Steuerstrategie des Unternehmens.

Außerdem überwacht dieser Ausschuss die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Personalausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates Robert Wethmar (Vorsitzender des Ausschusses), Ingo Kramer, Dr. Hans Königsmann und Claire Wellby.

Die Mitglieder dieses Ausschuss bereiten Vorschläge zu Händen des Aufsichtsrates zur Bestellung neuer Vorstandsmitglieder vor und befassen sich mit der Nachfolgeplanung und der Evaluation von Kandidaten für die Konzernleitung. Im Auswahl- und Nominationsverfahren berücksichtigt der Personalausschuss Unabhängigkeit, Fachkenntnis, Erfahrung sowie die Kompetenzen (auch in Bezug auf wirtschaftliche, umweltrelevante und soziale Aspekte), die für die Aufgaben des Vorstandes oder der Konzernleitung erforderlich sind. Dabei ist, soweit möglich, Ausgewogenheit in Bezug auf Vielfalt anzustreben – insbesondere hinsichtlich Geschlecht, Alter, Nationalität bzw. Herkunftsland, Kompetenzen, Erfahrungen und Denkweisen. Diese Kriterien schließen ethnische Herkunft und Zugehörigkeit grundsätzlich mit ein.

Der ESG, Corporate Governance und Nominations Ausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates Robert Wethmar (Vorsitzender des Ausschusses), Claire Wellby und Raimund Wulf.

Dieser Ausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei Fragen der Corporate Governance, Compliance sowie der Ausrichtung der Tätigkeit des Unternehmens auf eine nachhaltige Geschäftsführung. Er überwacht in rechtlicher Hinsicht die Einhaltung interner Geschäfts- und Verhaltensgrundsätze, einschließlich Sicherheit und Umweltschutz.

Im Auswahl- und Nominationsverfahren berücksichtigt dieser Ausschuss Unabhängigkeit, Fachkenntnis, Erfahrung sowie die Kompetenzen (auch in Bezug auf wirtschaftliche, umweltrelevante und soziale Aspekte), die für die Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlich sind. Dabei ist, soweit möglich, Ausgewogenheit in Bezug auf Vielfalt anzustreben – insbesondere hinsichtlich Geschlecht, Alter, Nationalität bzw. Herkunftsland, Kompetenzen, Erfahrungen und Denkweisen. Diese Kriterien schließen ethnische Herkunft und Zugehörigkeit grundsätzlich mit ein.

Der Technologieausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates Dr. Hans Königsmann (Vorsitzender des Ausschusses), Ingo Kramer und Robert Wethmar.

Der Ausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Bewertung technologischer und digitaler Trends. Ziel ist es, deren Potenzial für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die nachhaltige Differenzierung der Geschäftssegmente des Unternehmens zu erschließen. Darüber hinaus verfolgt der Ausschuss das Ziel, die Koordination von Technologiebedarf und -entwicklung zu verbessern und gezielt zu fördern.

Vorstand

Executive Committee

Erklärung zur
Unternehmensführung

Entsprechenserklärung

Vergütung