ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichtet die Erklärung zur Unternehmensführung der OHB AG auch über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate Governance-Bericht).
Entsprechenserklärung
Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governace finden sie hier.
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Neben den gesetzlichen Anforderungen bilden die Satzung des Unternehmens, die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Grundlagen für die Praktiken der Unternehmensführung bei der OHB AG.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung.
Die drei Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand, ihres Vorstandsvertrages sowie der Vorstandsbeschlüsse zu führen.
Ihre Geschäftsführungsbefugnis im Einzelnen wird im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands geregelt. Unabhängig davon tragen die Vorstandsmitglieder gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensführung. Beschlüsse des Vorstands werden vor allem in den Vorstandssitzungen aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst.
Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und seiner Beschlüsse aus. Er besteht aus drei Mitgliedern.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden vor allem in den Aufsichtsratssitzungen, aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst. Im Jahr 2012 fanden fünf Sitzungen des Aufsichtsrats statt.
Die Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats.
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Entwicklung des Auftragseingangs, der Gesamtleistung, des Ergebnisses und die Beschäftigung der OHB AG, des Konzerns und der einzelnen Unternehmensbereiche.
Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat fortlaufend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, die wesentlichen Beteiligungsprojekte sowie die Risikolage des Unternehmens.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Hauptversammlung
Die Aktionäre der OHB AG üben Ihre Mitbestimnmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch Gesetzt bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der OHB eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.
Im Vorfeld einer Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den auch auf unserer Internetseite verfügbaren Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert.
Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auf unserer Internetseite verfügbar.
Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich grundsätzlich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. In den derzeitigen Vorstandsverträgen (Laufzeit der Verträge von Marco und Manfred Fuchs: 01.07.2012 bis 30.06.2015, Laufzeit des Vertrags von Ulrich Schulz: 01.07.2012 bis 30.06.2016) wird die variable Vergütung durch eine absolute Erfolgsbeteiligung (%-Quote vom EBT) ermittelt. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile sowie Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen derzeit nicht. Im Fall des Todes eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Anspruch auf Weiterzahlung der erfolgsunabhängigen Vergütung des Verstorbenen für sechs Monate. Den Mitgliedern des Vorstands wurde jeweils ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen: Insgesamt beliefen sich die festen Bezüge im Jahr 2012 auf TEUR 776 (Vorjahr TEUR 732); die variablen Bezüge betrugen insgesamt TEUR 683 (Vorjahr TEUR 538). Danach erhielten wie folgt: Herr Marco R. Fuchs erhielt als feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung TEUR 307 (Vorjahr TEUR 284) sowie eine kapitalbildende Lebensversicherung i.H.v. TEUR 1,7 (Vorjahr TEUR 1,7). Die variable Vergütung betrug TEUR 293 (Vorjahr TEUR 230). Herr Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs erhielt als feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung TEUR 263 (Vorjahr TEUR 263). Die variable Vergütung betrug TEUR 293 (Vorjahr TEUR 230). Außerdem sind Zahlungen von der OHB System AG aus einer 1988 ausgesprochenen Pensionszusage i.H.v. TEUR 37 geflossen, wonach seit Erreichen des 65sten -Lebensjahres monatlich TEUR 3 geleistet werden. Herr Ulrich Schulz erhielt als feste Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen wie den Zuschüssen zur Krankenversicherung und Altersversorgung TEUR 205 (Vorjahr TEUR 185), eine Jubiläumszuwendung von 7,5 TEUR sowie eine kapitalbildende Lebensversicherung i. H. v. TEUR 1,2 (Vorjahr TEUR 1,2). Die variable Vergütung betrug TEUR 98 (Vorjahr TEUR 77). Frau Christa Fuchs erhält als Vorsitzende des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 TEUR 30 (Vorjahr TEUR 20), Herr Prof. Dr.-Ing. Hans J. Rath erhält als stellvertretender Vorsitzender pro rata temporis EUR 16.875 (Vorjahr TEUR 10), Herr Robert Wethmar erhält pro rata temporis TEUR 3 und Herr Prof. Heinz Stoewer erhält TEUR 20 (Vorjahr TEUR 10). Auf variable Vergütungsbestandteile wurde verzichtet. Frau Christa Fuchs erhielt aus ihrer Beratungstätigkeit für Unternehmen der OHB Gruppe im Berichtsjahr ein Entgelt von TEUR 118 (Vorjahr TEUR 117).
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Zum Bilanzstichtag hielten Christa Fuchs, Vorsitzende des Aufsichtsrats, 1.400.690 Aktien, Prof. Heinz Stoewer, Mitglied des Aufsichtsrats, 1.000 Aktien, Marco R. Fuchs, Vorsitzender des Vorstands, hielt 3.184.796 Aktien. Die Mitglieder des Vorstands Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs und Ulrich Schulz hielten 2.863.064 bzw. 54 Aktien. Die VOLPAIA Beteiligungs-GmbH hielt am 31. Dezember 2012 3.730.170 Aktien. An dieser waren Christa Fuchs zu 20 %, Marco R. Fuchs zu 25 % und Prof. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs zu 35 % am Stichtag beteiligt.
Directors Dealings
Im Berichtsjahr (2012) sind von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie nahestehenden juristischen Personen keine Wertpapiergeschäfte vorgenommen worden.
